Stand 1. März 2003
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen MKD Bad Oldesloe e. K., Schanzenbarg 19, 23843 Bad Oldesloe, (im folgenden MKD genannt) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens MKD nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich MKD anzuzeigen. Diese Fassung vom 1. März 2003 tritt sofort in Kraft, frühere Fassungen werden hiermit ungültig.
2. Angebote und Auftragsannahme
Die Angebote von MKD sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Verbesserungen, Änderungen oder Ausführung der Beschaffenheit für angebotene Waren und Dienstleistungen bleiben vorbehalten. MKD ist an sein Angebot 3 Wochen gebunden.
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von MKD bestätigt wurden oder die Lieferung bzw. die Arbeiten ausgeführt wurden. Die Auftragsabwicklung bei MKD erfolgt mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit dem Zustandekommen des Vertrages gegeben.
Die Daten des Auftraggebers, persönliche wie auftragsbezogene, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
3. Zahlungsbedingungen
Alle in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen von MKD genann-ten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungs-stellung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als 3 Monate nach dem Datum der Auftragsbestä-tigung erfolgen sollen, gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Verkaufspreis.
Alle Rechnungen von MKD sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, oder in bar zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei MKD.
Bei Zahlungsverzug ist MKD berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, außerdem werden sämtliche offenen Forderungen an den Auftraggeber zur sofortigen Zahlung in bar fällig. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen ab Rechnungsdatum in Höhe banküblicher Überziehungsziehungszinsen berechnet.
Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem MKD über den Betrag in voller Höhe verfügt. Zahlungen dürfen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nur in Euro erfolgen. Andere Zahlungsweisen müssen schriftlich vereinbart und durch MKD bestätigt werden.
Wird von der bezogenen Bank eine von MKD zurecht eingereichte Lastschrift zurückgegeben befindet sich der Auftraggeber von dem Zeitpunkt der Rücklast-schrift im Zahlungsverzug. MKD stellt die anfallenden Rücklastschriftkosten dem Auftraggeber in Rechnung.
Teilzahlungen auf Mietverträge gelten als nicht geleistet.
MKD behält sich im Falle des Zahlungsverzugs folgende Rechte vor:
Bei der Nichteinhaltung von Mietverträgen bzw. bei der Rückgabe berechtigter Lastschriften den Zugriff auf den Mietgegenstand (Internet-Zugang und/oder Internet-Server) ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs zu sperren und erst nach Ausgleich der Mietrückstände zzgl. Nebenkosten wieder freizugeben.
Den Arbeitsaufwand für die Deaktivierung bzw. Aktivierung des Mietgegens-tandes entsprechend des gültigen Stundensatzes in Rechnung zu stellen.
Die Zahlung aller bis zum Ende der Laufzeit fälligen Mieten mit dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs fällig zu stellen.
4. Mietverträge
Mietverträge werden mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Die Kündigungsfrist für alle Mietverträge beträgt jeweils 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Andere Vertragslaufzeiten und/oder Kündigungs-fristen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Kosten für Mietverträge sind monatlich im voraus fällig und werden per Lastschrift vom Konto eingezogen. Zahlung per Überweisung für Mietverträge nur bei Vorauszahlung von mind. 3 Monatsmieten. Zusätzliche Verbrauchskosten werden nachträglich berechnet.
5. Lieferung und Lieferverzug
Alle von MKD genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die MKD eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl MKD diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. MKD ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Wird MKD an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehin-dert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist setzt, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von MKD nicht zu vertreten-de Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er MKD nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn MKD nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird MKD die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Für Internet-Projekte gilt die Bereitstellung der Daten auf dem Server als Lieferzeitpunkt. Die Nachricht darüber erfolgt nach Wahl von MKD per Telefon, Fax, Briefpost oder E-Mail.
Für Mietverträge gilt als Vertragsbeginn und ersten Lieferzeitpunkt die Zusen-dung des Datenblattes mit den Angaben zur Nutzung der Mietsache.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderun-gen von MKD aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von MKD. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von MKD stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versi-chern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und MKD auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadens-fall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an MKD abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde MKD unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von MKD unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und MKD dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde MKD bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, MKD alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
7. Haftungsbeschränkung
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet MKD insgesamt nur bis zur Höhe von EURO 2.500,00. MKD haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. MKD haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
8. Grundlage der Gewährleistung bei Softwareprogrammen
Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden. Ferner sichert MKD weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.
9. Gewährleistung
MKD garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von MKD gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch bzw. Pflichtenheft arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich MKD vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegange-ner Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass MKD bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. MKD behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vorzunehmen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbes-sern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
Angaben im Handbuch in der Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklun-gen beziehen können.
10. Nachbesserungsklausel
Die Verpflichtung zur Gewährleistung erstreckt sich nach Wahl von MKD auf Ersatzlieferung, kostenlose Reparatur (Nachbesserung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Schlägt der Versuch zur Nachbesserung zweimal fehl, ist MKD berechtigt eine Ersatzlieferung durchzuführen. Schlägt auch diese fehl oder erfolgt diese nach angemessener Nachfristsetzung des Kunden nicht, so ist dieser berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen.
11. Datensicherungsklausel
Der Käufer ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz des bei MKD erworbenen Produktes eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes Speichermedium durchzuführen. Für Schäden, insbesondere Mehrkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernimmt MKD keine Haftung.
12. Vertraulichkeit
MKD und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Be-triebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
13. Beratung
Die von MKD durchgeführten Beratungen erfolgen unter objektiven Gesichts-punkten und entsprechen dem Stand der Technik. Sie sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB und somit Entscheidungshilfen für den Unternehmer. Die Beratungen beinhalten keine Erfolgsgarantie für Maßnahmen die das beratene Unternehmen durchführt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 242 BGB verpflichtet MKD seine Tätigkeit zu ermöglichen und ihm die Erbringung seiner Leistungen zu gestatten. Ferner ist er zur Information verpflichtet und muß MKD sämtliche für seine Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Ebenfalls muß der Auftragge-ber die zur reibungslosen Auftragsabwicklung notwendigen Entscheidungen treffen.
14. Trainings
Die von MKD durchgeführten Trainings sind Unterweisungen, deren Inhalt die Vermittlung von Programm- und/oder Gerätefunktionen zum Inhalt haben. Sie sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Für eine erfolgreiche Umsetzung der vermittelten Programm- und/oder Gerätefunktionen in praxisorientierte Aufgabenstellungen sind hohe Anforderungen an die Trainingsteilnehmer gestellt. Aufgrund dieser sehr individuellen Bedingungen gibt es keine Erfolgs-garantie für die durchgeführten Trainings. Je nach Komplexität der Programme bzw. Geräte sind mehrtägige oder evtl. mehrwöchige Trainings erforderlich. Es bedarf individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und MKD über die Dauer des Trainings. Reicht der vereinbarte Zeitraum bei objektiver Beurteilung nicht aus, die geplanten Trainingsinhalte zu vermitteln, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
15. Dienstleistungen
Die Bereitstellung von Internetzugängen und -servern, Domainregistrierungen, Bereitstellung von Filtern gegen Viren in E-Mails und illegale bzw. unerwünschte Werbe E-Mails und ähnliche Leistungen, sowie die Bearbeitung, Gestaltung und Herstellung von Internetseiten und Druckerzeugnissen sind Dienstleistungen.
MKD hat das Recht zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Ist MKD nicht in der Lage, gleich aus welchen Gründen, die vereinbarte Dienstleistung selbst zu erbringen, hat MKD das Recht, die Verpflichtung zur Dienstleistung auf Dritte zu übertragen.
Das vereinbarte Honorar ist fällig mit Abschluß der Dienstleistung. Wird keine besondere Vergütungsart vereinbart, gilt als Dienstleistungshonorar ein Zeithonorar als vereinbart. Die Höhe des Honorars errechnet sich dann aus der Dauer der erbrachten Dienstleistung, multipliziert mit dem für die vereinbarte Dienstleistung gültigen Stundensatz von MKD. MKD hat das Recht, Teilrechnungen für die bereits erbrachten Leistungen zu stellen.
Die Beendigung einer Dienstleistung, für die keine bestimmte Dauer festgelegt ist, muß durch eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der folgenden Fristen erfolgen:
Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, drei Werktage bis zum gewünschten Kündigungstermin.
Wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am Freitag, zwei Wochen vor Ablauf der Woche zu deren letztem Werktag die Kündigung gewünscht wird.
Wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Monats zu dessen letztem Werktag die Kündigung gewünscht wird.
Wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemes-sen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
Wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche.
Die vorzeitige Beendigung einer Dienstleistung mit einer fest vereinbarten Dauer seitens des Auftraggebers ist nicht möglich. Kündigt der Auftraggeber trotzdem die Dienstleistung mit einer fest vereinbarten Dauer, dann gilt hiermit als vereinbart, das der Auftraggeber das vereinbarte Dienstleistungshonorar in voller Höhe zu zahlen hat, als wenn die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wäre. Das Honorar wird dann sofort mit Aussprechen der Kündigung fällig.
16. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit MKD nur mit schriftlicher Einwilligung von MKD abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MKD (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.